AGBs

Inhalt:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Webseiten der Fresenius Umwelttechnik GmbH
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fresenius Umwelttechnik GmbH für Verkauf, Lieferung, Werk-, Service-, Wartungs-, Reparatur- und Mietleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Webseiten der Fresenius Umwelttechnik GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gel­ten für die Nutzung der fol­gen­den Websites sowie sämt­li­cher dazu­ge­hö­ri­ger Subdomains der Fresenius Umwelttechnik GmbH, Doncaster-Platz 5, 45699 Herten (nach­fol­gend „Anbieter“):

  • freseniusinstruments.com
  • fresenius-ut.com
  • fresenius-ai.com
  1. Die Websites rich­ten sich aus­schließ­lich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juris­ti­sche Personen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­che Sondervermögen („B2B-Nutzer“).
  2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung nicht vor­ge­se­hen.
  3. Soweit der Nutzer die B2B-Bereiche ver­wen­det (z. B. durch Absenden von Formularen, Anforderung von Informationen/Angeboten, Download geschütz­ter Inhalte, Buchung von Terminen), bestä­tigt er, als B2B-Nutzer zu han­deln und nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
  4. Soweit die Websites einen Karriere-/Bewerberbereich, Stellenanzeigen oder Funktionen zur Übermittlung von Bewerbungsunterlagen („Karrierebereich“) bereit­stel­len, dient die­ser aus­schließ­lich der Durchführung vor­ver­trag­li­cher Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (Bewerbungsverfahren).
  5. Entgegenstehende oder ergän­zen­de Bedingungen des Nutzers wer­den nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wur­de aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt.

2. Gegenstand und Leistungsumfang

  1. Die Websites die­nen der Information über Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Softwarelösungen, der Information und dem Betrieb der KI-gestütz­ten Systeme des Anbieters sowie der geschäft­li­chen Kontaktaufnahme.
  2. Der Anbieter ist berech­tigt, Inhalte, Funktionen, Schnittstellen, Integrationen und Subdomains jeder­zeit zu ändern, zu erwei­tern, ein­zu­schrän­ken oder ein­zu­stel­len.
  3. Ein Anspruch auf bestimm­te Funktionen, Integrationen, Verfügbarkeiten oder Schnittstellen besteht nicht.

3. Registrierung, Accounts

  1. Sofern ein­zel­ne Bereiche Registrierung oder Login vor­se­hen, sind Angaben voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß zu machen.
  2. Zugangsdaten sind ver­trau­lich zu behan­deln.
  3. Der Anbieter kann Accounts bei Verstößen oder Sicherheitsrisiken jeder­zeit sper­ren oder löschen.

4. Zulässige Nutzung / Verbotene Handlungen

Untersagt sind ins­be­son­de­re:

  • Umgehung tech­ni­scher Schutzmaßnahmen
  • auto­ma­ti­sier­tes Auslesen (Scraping) in miss­bräuch­li­chem Umfang
  • Einbringung von Schadsoftware
  • Manipulation von Formularen oder Trackingmechanismen
  • Nutzung zur Wettbewerbsanalyse in schä­di­gen­der Absicht
  • Reverse Engineering von Softwarebestandteilen

Der Anbieter ist berech­tigt, tech­ni­sche Schutzmaßnahmen (z. B. Rate Limiting, IP-Filter, Bot-Erkennung) ein­zu­set­zen.

5. Rechte an Inhalten

  1. Sämtliche Inhalte (Texte, Software, Designs, Bilder, Marken, Datenbanken, KI-Avatare, Systeme, APIs etc.) sind geschützt.
  2. Der Nutzer erhält ein ein­fa­ches, wider­ruf­li­ches, nicht über­trag­ba­res Nutzungsrecht zur bestim­mungs­ge­mä­ßen Nutzung.
  3. An vom Nutzer über­mit­tel­ten Inhalten räumt die­ser dem Anbieter ein welt­wei­tes, nicht-exklu­si­ves, unent­gelt­li­ches, unter­li­zen­zier­ba­res Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, Qualitätssicherung, IT-Sicherheit oder Rechtsdurchsetzung erfor­der­lich ist.
  4. Ideen, Verbesserungsvorschläge oder Feedback dür­fen unein­ge­schränkt wirt­schaft­lich ver­wer­tet wer­den.

6. Verfügbarkeit

  1. Es wird kei­ne unun­ter­bro­che­ne Verfügbarkeit geschul­det.
  2. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, Störungen (auch durch Dritte, Netze, höhe­re Gewalt) kön­nen zu Ausfällen füh­ren.
  3. Der Anbieter kann Inhalte des Nutzers (z. B. Uploads) ableh­nen, ent­fer­nen oder sper­ren, wenn dies aus recht­li­chen oder sicher­heits­re­le­van­ten Gründen erfor­der­lich erscheint.

7. Haftung

  1. Soweit gesetz­lich vor­ge­se­hen haf­tet der Anbieter durch den Betrieb der Webseite unbe­schränkt bei Vorsatz, gro­ber Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
  2. Bei ein­fa­cher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf Verletzung wesent­li­cher Vertragspflichten, begrenzt auf den typi­scher­wei­se vor­her­seh­ba­ren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetz­lich zuläs­sig – aus­ge­schlos­sen, ins­be­son­de­re für:
    • ent­gan­ge­nen Gewinn
    • mit­tel­ba­re Schäden
    • Datenverlust
    • Folgeschäden
  4. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unbe­rührt.

8. Datenverarbeitung, Tracking, Marketing-Automation, Drittanbieter

Die Websites nut­zen moder­ne CRM-, Analyse-, KI- und Marketing-Automationssysteme zur geschäft­li­chen Kommunikation im B2B-Bereich.

Details erge­ben sich aus der geson­der­ten Datenschutzerklärung.

8.1. Hubspot

Die Websites nut­zen Funktionen von HubSpot (CRM, Formulare, E-Mail-Kommunikation, Marketing-Automation, Tracking, Lead-Scoring, Analyse).

Dabei kön­nen ver­ar­bei­tet wer­den:

  • IP-Adresse
  • Geräte- und Browserinformationen
  • Interaktionsdaten
  • Formularangaben
  • geschäft­li­che Kontaktdaten
  • Cookie-IDs
  • Kommunikationshistorie

Die Verarbeitung erfolgt zur:

  • Vertragsanbahnung
  • Angebotsbearbeitung
  • Lead-Management
  • IT-Sicherheit
  • Missbrauchsprävention
  • Performance-Optimierung
  • geschäft­li­chen B2B-Kommunikation

8.2 Google-Dienste

Die Websites kön­nen fol­gen­de Dienste nut­zen:

  • Google Tag Manager
  • Google Analytics
  • Google Ads
  • Conversion-Tracking
  • Consent Mode

Hierbei kön­nen pseud­ony­me Nutzungsprofile erstellt wer­den, soweit eine Einwilligung vor­liegt oder eine ande­re Rechtsgrundlage greift.

8.3 Drittlandübermittlung

Soweit Anbieter in Drittstaaten (ins­be­son­de­re USA) ein­ge­bun­den sind, erfolgt die Datenübermittlung auf Grundlage:

  • Angemessenheitsbeschlüssen
  • EU-Standardvertragsklauseln
  • zusätz­li­cher tech­ni­scher Schutzmaßnahmen

8.4 B2B-Kommunikation

Bei geschäft­li­cher Kontaktaufnahme ver­ar­bei­tet der Anbieter über­mit­tel­te Daten zur:

  • Angebotsbearbeitung
  • Projektprüfung
  • Vertragsanbahnung
  • Dokumentation
  • inter­nen Weiterleitung
  • Performance-Analyse

8.5 Sicherheits- und Analysezwecke

Der Anbieter ist berech­tigt, Zugriffe zu pro­to­kol­lie­ren und aus­zu­wer­ten, soweit dies erfor­der­lich ist zur:

  • IT-Sicherheit
  • Systemstabilität
  • Betrugs- und Missbrauchsprävention
  • Rechtsverfolgung
  • tech­ni­schen Optimierung

9. Freistellung

Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechts­wid­ri­gen Nutzung der Websites resul­tie­ren.

10. Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter kann die­se AGB aus sach­li­chem Grund ändern (z. B. Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, Systemänderungen).
  2. Die jeweils aktu­el­le Fassung wird auf der Website bereit­ge­stellt.
  3. Setzt der Nutzer die Nutzung nach Inkrafttreten fort, gel­ten die geän­der­ten AGB als akzep­tiert, sofern der Nutzer nicht inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist wider­spricht.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deut­sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirksamkeit der übri­gen Bestimmungen unbe­rührt. Anstelle der unwirk­sa­men Regelung gilt eine wirk­sa­me Regelung als ver­ein­bart, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck am nächs­ten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fresenius Umwelttechnik GmbH für Verkauf, Lieferung, Werk-, Service-, Wartungs-, Reparatur- und Mietleistungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gel­ten für alle Verträge zwi­schen der Fresenius Umwelttechnik GmbH, Doncaster-Platz 5, 45699 Herten (nach­fol­gend „Anbieter“), und ihren Kunden über Lieferungen, Leistungen, Werkleistungen, Wartung, Kalibrierung, Reparaturen, Service sowie Vermietung von Geräten und Zubehör.
  2. Diese AGB gel­ten aus­schließ­lich gegen­über Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juris­ti­schen Personen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­chen Sondervermögen.
  3. Abweichende, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de Bedingungen des Kunden wer­den nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird aus­drück­lich in Textform zuge­stimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen (ein­schließ­lich Nebenabreden) haben Vorrang vor die­sen AGB. Zu Beweiszwecken sol­len indi­vi­du­el­le Vereinbarungen in Textform (§ 126b BGB) getrof­fen wer­den.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

  1. Angebote des Anbieters sind frei­blei­bend, sofern sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schrift­li­che oder text­för­mi­ge Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustan­de.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedür­fen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung die­ses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen blei­ben hier­von unbe­rührt.
  4. Für den Inhalt des Vertrages gilt fol­gen­de Rangfolge (abstei­gend): (1) Individualvereinbarungen / Projektverträge, (2) Auftragsbestätigung, (3) Angebot, (4) die­se AGB, (5) tech­ni­sche Spezifikationen / Leistungsbeschreibungen, sofern nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart.

§ 3 Leistungsumfang, Änderungen

  1. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die ver­trag­li­chen Vereinbarungen und die Auftragsbestätigung.
  2. Wartungs-, Ersatz- und Verschleißteile sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist.
  3. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss kön­nen Preis- und Terminänderungen zur Folge haben.
  4. Ingenieur- und Planungsleistungen zur Angebotserstellung sind kos­ten­pflich­tig, sofern es nicht zur Beauftragung kommt.

§ 4 Preise, Steuern, Nebenkosten

  1. Alle Preise ver­ste­hen sich net­to zuzüg­lich der gesetz­li­chen Umsatzsteuer.
  2. Zölle, Abgaben, Gebühren und sons­ti­ge öffent­lich-recht­li­che Belastungen trägt der Kunde.
  3. Verpackung, Transport, Versicherung, Aufwandspauschalen wie z.B. Reise- und Nebenkosten wer­den geson­dert berech­net, sofern nicht anders ver­ein­bart.
  4. Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berech­tigt, sofern dies dem Kunden zumut­bar ist.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang

  1. Lieferungen erfol­gen – sofern nicht anders ver­ein­bart – EXW (Incoterms® 2020) ab Werk / Lager des Anbieters.
  2. Bei grenz­über­schrei­ten­den Lieferungen oblie­gen dem Kunden die Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten ein­schließ­lich erfor­der­li­cher Genehmigungen und Nachweise, sofern nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart.
  3. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
  4. Liefertermine sind nur ver­bind­lich, wenn sie aus­drück­lich als ver­bind­lich bestä­tigt wur­den.
  5. Höhere Gewalt oder unvor­her­seh­ba­re, nicht zu ver­tre­ten­de Ereignisse ver­län­gern Lieferfristen ange­mes­sen.

§ 6 Untersuchungspflicht, Transportschäden

  1. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die Lieferung unver­züg­lich zu unter­su­chen und Mängel gemäß § 377 HGB anzu­zei­gen.
  2. Transportschäden sind unver­züg­lich beim Frachtführer zu doku­men­tie­ren und dem Anbieter mit­zu­tei­len.
  3. Bei Sachmängeln leis­tet der Anbieter nach sei­ner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat dem Anbieter die zur Prüfung und Nacherfüllung erfor­der­li­che Zeit und Gelegenheit zu geben.
  1. Sachmängelansprüche ver­jäh­ren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei arg­lis­ti­gem Verschweigen, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; fer­ner nicht für Sachen, die ent­spre­chend ihrer übli­chen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver­wen­det wor­den sind und des­sen Mangelhaftigkeit ver­ur­sacht haben. Gesetzliche Rückgriffsansprüche (§§ 445a, 445b BGB) blei­ben unbe­rührt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetz­li­chen Vorschriften min­dern oder – bei wesent­li­chen Mängeln – vom Vertrag zurück­tre­ten. Schadensersatzansprüche rich­ten sich nach § 14.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind inner­halb von 14 Tagen net­to fäl­lig, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist.
  2. Bei Zahlungsverzug gel­ten die gesetz­li­chen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (B2B: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie die gesetz­li­che Verzugskostenpauschale.
  3. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Forderungen zuläs­sig.
  4. Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ver­langt wer­den.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezahlung sämt­li­cher Forderungen Eigentum des Anbieters.
  2. Der ver­län­ger­te Eigentumsvorbehalt gilt für Weiterveräußerung, Verarbeitung und Einbau, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
  3. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unver­züg­lich zu infor­mie­ren.

§ 9 Wartungs-, Kalibrier- und Serviceleistungen

  1. Der Anbieter erbringt Wartungs-, Kalibrier-, Instandhaltungs- und Funktionsüberwachungsleistungen an Mess- und Überwachungssystemen ein­schließ­lich Sensorik, Software, Firmware und digi­ta­len Diensten.
  2. Der Wartungsturnus beträgt maxi­mal 12 Monate.
  3. Der Anbieter ist berech­tigt, alle zur Betriebssicherheit erfor­der­li­chen Teile aus­zu­tau­schen; Ersatzteile wer­den geson­dert berech­net.
  4. Es dür­fen aus­schließ­lich Originalteile des Anbieters oder vom Anbieter in Textform frei­ge­ge­be­ne, gleich­wer­ti­ge Teile ver­wen­det wer­den.
  5. Eigenmächtige Eingriffe durch den Kunden oder Dritte schlie­ßen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus, soweit der Mangel oder Schaden hier­auf beruht oder die Ursachenfeststellung bzw. Nacherfüllung dadurch wesent­lich erschwert oder unmög­lich wird.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt recht­zei­tig alle erfor­der­li­chen Zugänge, Informationen, Sicherheitsfreigaben sowie IT- und Remote-Zugänge bereit. Verzögerungen oder Mehrkosten auf­grund feh­len­der oder ver­spä­te­ter Mitwirkung trägt der Kunde.

§ 11 Dokumentation, Abnahme

  1. Nach Abschluss der Leistungen erstellt der Anbieter auf Wunsch eine Wartungs-/Servicedokumentation.
  2. Soweit eine Abnahme ver­ein­bart ist oder nach Werkvertragsrecht erfor­der­lich ist, zeigt der Anbieter dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform an und setzt eine ange­mes­se­ne Frist zur Abnahme (min­des­tens 14 Kalendertage).
  3. Nimmt der Kunde inner­halb der Frist nicht ab und ver­wei­gert er die Abnahme nicht unter Benennung min­des­tens eines wesent­li­chen Mangels in Textform, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abge­nom­men. Unerhebliche Mängel berech­ti­gen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  4. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung pro­duk­tiv in Betrieb nimmt oder wei­ter nutzt, es sei denn, die Nutzung erfolgt aus­schließ­lich zu Prüf- oder Testzwecken und der Kunde hat dies dem Anbieter vor­ab in Textform ange­zeigt.

§ 12 Reparaturen

  1. Kostenvoranschläge sind kos­ten­pflich­tig, sofern kei­ne Beauftragung erfolgt.
  2. Reparaturen kön­nen im Werk, vor Ort oder durch den Anbieter beauf­trag­te Dritte erfol­gen.
  3. Reparaturrechnungen sind sofort fäl­lig.
  4. Die Gewährleistungsfrist für repa­rier­te Teile beträgt 6 Monate.

§ 13 Mietbedingungen

  1. Mietverträge kom­men durch Auftragsbestätigung zustan­de.
  2. Der Mieter trägt die Gefahr vom Verlassen des Lagers bis zur Rückgabe.
  3. Nutzung nur durch Fachpersonal gemäß Bedienungsanleitungen.
  4. Verlust oder Beschädigung ist zum Neuwert zu erset­zen.
  5. Untervermietung oder Auslandsverbringung nur mit Zustimmung.

§ 14 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, gro­ber Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahr­läs­si­ger Verletzung wesent­li­cher Vertragspflichten ist die Haftung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leich­te Fahrlässigkeit aus­ge­schlos­sen.
  4. Im Rahmen der Haftung nach Absatz 2 sind mit­tel­ba­re Schäden, Folgeschäden, Ausfallzeiten, ent­gan­ge­ner Gewinn sowie Datenverlust nur ersatz­fä­hig, soweit sie ver­trags­ty­pisch und vor­her­seh­bar sind. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik ent­spre­chen­de Datensicherung durch­ge­führt hat.

§ 15 Betreiberverantwortung

Wartung und Service ent­bin­den den Kunden nicht von sei­ner Betreiber-, Überwachungs- und Prüfverantwortung (u. a. BetrSichV, DGUV, ATEX).

§ 16 Software, Daten, Datenschutz

  1. Software darf nur nach Lizenzbedingungen genutzt wer­den.
  2. Technische Daten dür­fen anony­mi­siert oder agg­re­giert zu Analyse-, Entwicklungs- und Optimierungszwecken ver­wen­det wer­den.
  3. Personenbezogene Daten wer­den gemäß DSGVO ver­ar­bei­tet. Weitere Informationen erge­ben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters.
  4. Soweit der Anbieter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auftrag des Kunden ver­ar­bei­tet (Auftragsverarbeitung), schlie­ßen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
  5. Soweit zur Leistungserbringung Remote-Zugriffe erfor­der­lich sind, erfol­gen die­se nach vor­he­ri­ger Abstimmung und unter Einhaltung ange­mes­se­ner tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen; der Kunde stellt die erfor­der­li­chen Freigaben bereit.

§ 17 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt sind Ereignisse, die außer­halb des Einflussbereichs der Parteien lie­gen und die Vertragserfüllung ganz oder teil­wei­se ver­hin­dern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemie, Streik, behörd­li­che Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferkettenstörungen).

Die von höhe­rer Gewalt betrof­fe­ne Partei infor­miert die ande­re Partei unver­züg­lich in Textform über Beginn und vor­aus­sicht­li­che Dauer sowie über geeig­ne­te Abhilfemaßnahmen.

Für die Dauer der höhe­ren Gewalt ruhen die Leistungspflichten; Liefer- und Leistungsfristen ver­län­gern sich um die Dauer der Störung zuzüg­lich einer ange­mes­se­nen Anlaufzeit.

Dauert die höhe­re Gewalt län­ger als 90 Kalendertage, ist jede Partei berech­tigt, den betrof­fe­nen Vertragsteil aus wich­ti­gem Grund in Textform zu kün­di­gen; wei­ter­ge­hen­de Ansprüche bestehen inso­weit nicht.

§ 18 Gerichtsstand, Recht

  1. Es gilt deut­sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand ist – soweit zuläs­sig – der Sitz des Anbieters.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten ein­zel­ne Bestimmungen unwirk­sam sein, bleibt die Wirksamkeit der übri­gen unbe­rührt.